Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Bridge&Tunnel GmbH

Allgemein

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle bei Bridge&Tunnel GmbH (“Bridge&Tunnel”) aufgegebenen Bestellungen durch eine/n Auftraggeber:in.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, gegenläufige oder ergänzende Bedingungen und Vereinbarungen gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Verhaltenskodex
Bridge&Tunnel steht für soziale Verantwortung, Gleichberechtigung, Ressourcenschutz und Fairness.
Unser Ziel ist es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen für eine faire lebenswerte Gesellschaft für alle.
Dabei orientiert Bridge&Tunnel sich an der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) – eine gemeinsame Vision zur Bekämpfung von Armut und Reduzierung von Ungleichheiten. Die 17 SDGs und die dazugehörigen 169 Unterziele bilden einen umfassenden programmatischen Rahmen zur Verwirklichung einer weltweiten nachhaltigen Gesellschaft.
Die aufgeführten Prinzipien sind Grundlage unseres geschäftlichen Handelns. Alle Auftraggeber:innen verpflichten sich zur Beachtung, Einhaltung und (Über-) Erfüllung.
Ein wertschätzender Umgang und die Einhaltung des Arbeitsverhaltenskodex analog zur Fair Wear Foundation (FWF) ist die Minimalverabredung. Mit dieser Vereinbarung garantieren alle Beteiligten, die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze zu akzeptieren und einzuhalten.

Erteilung von Aufträgen
Aufträge können in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) erteilt werden.
Bridge&Tunnel ist verpflichtet, die Bestellung vor der Produktion schriftlich (Email, Brief) zu bestätigen. Mit der Bestätigung kommt ein verbindlicher Produktions- und Kaufvertrag zustande.
Wenn ein Vertragsschluss nach intensiven Absprachen und Verhandlungen als sicher anzunehmen ist und der Vertrag nicht zustande kommt, behält sich Bridge&Tunnel Ausfall- und Schadenersatzforderungen für Aufwendungen vor.
Individuelle mündliche Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verpackung und Etikettierung
B&T verpackt alle Produkte versandbereit und –geeignet. Die Etikettierung, Einzelverpackung und der Versand von Waren ist im Angebot von Bridge&Tunnel nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas Anderes vereinbart.
Alle von der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) geforderten Kennzeichnungen müssen durch Auftraggeber:in bereitgestellt werden.
Auftraggeber:innen mit Sitz im EWR sind verpflichtet, Bridge&Tunnel Etiketten für alle Waren gemäß den Bestimmungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes zur Verfügung zu stellen.
Bridge&Tunnel bietet hier keine Rechts- und Vollständigkeitsberatung an und lehnt alle hieraus resultierenden Schadensersatzforderungen ab.

Versand
Aufträge gelten Ex Works (EXW). Wenn nicht anders vereinbart, versendet Bridge&Tunnel auf Kosten des/der Auftraggeber:in per DHL. Versandkosten von Musterteilen, Material etc. des/der Auftraggeber:in an B&T trägt der/die Auftraggeber:in.

Materialanlieferung
Der/die Auftraggeber:in stellt alle benötigten Materialien rechtzeitig (mindestens 1 Woche vor Produktionsbeginn) und in ausreichender Menge zur Verfügung. Ansonsten läuft der/die Auftraggeber:in Gefahr, dass die Order nicht fristgerecht umgesetzt werden kann und ein Produktionsausfallhonorar fällig wird.
Der/die Auftraggeber:in prüft, auch anhand des Samples, ob das gewünschte Material und die Verarbeitung für die bestellten Produkte geeignet sind. Spätere Reklamationen, die auf eine mangelnde Materialeignung zurückzuführen sind, können nicht geltend gemacht werden.

Abweichende Produktionsmengen
Für alle Produkte gilt eine Mindestabnahme von 50 Stück pro Style. Niedrigere Stückzahlen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Absprache und führen zu Mindermengenaufschlägen:
bis zu 10 Teile: 20%
11 bis 30 Teile: 10%
31 bis 49 Teile: 5%

Buchung von Produktionszeiträumen
Produktionszeiträume werden verbindlich mit Buchung, s. oben. Absagen und Verschiebungen sind bis 4 Wochen vor dem 1. Produktionstag möglich. Bei späterer Absage, Nicht-Inanspruchnahme, verspäteter Materialanlieferung oder Verzögerung durch den/die Auftraggeber:in wird ein Ausfallhonorar von 50 Prozent der Produktionskosten fällig, zzgl. eventuell auftragsbezogenen Mehrkosten.

Vorproduktionslauf und Kalkulation
Eine Vorbesprechung von 15 Minuten ist kostenfrei. Weitere Besprechungen werden nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt (Preisliste s. Website). Vor Produktion werden verbindliche kostenpflichtige Vorproduktionsläufe durchgeführt, bei denen Bridge&Tunnel eine Reihe von Mustern oder Prototypen der Produkte herstellt und/oder einen oder mehrere Vorproduktionsläufe gemäß den hierin enthaltenen Spezifikationen und Anleitungen durchführt.
Zur Durchführung der Vorproduktionsläufe stellt der/die Auftraggeber:in Schnittmuster und Materialien zur Verfügung. Auf Basis des Produktionsaufwandes wird die Produktionskalkulation und das finale Angebot erstellt.
Die ermittelten Zeiten, Techniken, Maße und Designs sind Grundlage der Auftragserteilung und bindend.
Kosten für Vorproduktion und Produktionsanbahnung werden auch fällig, sollte es zu keinem Produktionsauftrag kommen.

Angebot, Kostenberechnung, Mehraufwand
Die angebotenen Preis- und Produktionskalkulationen von Bridge&Tunnel sind freibleibende Kostenvoranschläge. Bei Mehraufwand (fehlerhaftes oder fehlendes Material, zeitliche Verzögerungen) benachrichtigt Bridge&Tunnel unverzüglich den/die Auftraggeber:in. Diese:r hat dann das Recht zu kündigen, wobei der bisherige Aufwand nach dem vorher kalkulierten Preis vergütet werden muss. Bei Nicht-Kündigung darf Bridge&Tunnel den Mehraufwand berechnen, dieser soll jedoch 15-20 Prozent nicht übersteigen.

Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungstellung kann bereits zur Auftragsbestätigung erfolgen. Späteste Fälligkeit ist der Abschluss der Produktion. Bridge&Tunnel behält sich vor, nach Absprache eine Vorleistung von 50 Prozent vor Produktionsbeginn einzufordern.
Spätestens zur Auftragsbestätigung müssen alle relevanten Rechnungsdaten (Firmierung etc.) vorliegen, hierfür trägt der/die Auftraggeber:in die Verantwortung. Änderungen von Firmierung nach Rechnungserstellung und daraus resultierende Stornos etc. können mit einer Bearbeitungsgebühr von €25 zzgl. MwSt. berechnet werden.
Zahlungsziele abweichend von 10 Tagen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Diese wird auf der Rechnung festgehalten. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge und Skonto fällig.
Mit Zahlung gelten die bestellten Waren als angenommen.

Qualitätskontrolle und Abnahme
Bridge&Tunnel übergibt die Waren nach eingehender Prüfung als einwandfrei. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich zu einer umgehenden Prüfung und Meldung etwaiger Defekte innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung.

Inverkehrbringung
Als Inverkehrbringer ist der/die Auftraggeber:in verantwortlich für Produktsicherheit, Produkthaftung und Kennzeichnung.

Gewerbliche Schutzrechte
Der/die Auftraggeber:in garantiert, dass die zu fertigenden Produkte keine Rechte Dritter (Copyright, Patente, Markenrecht, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Lizenzen, Designs und Wettbewerbsbestimmungen etc.) verletzen und keiner offiziellen Regulation unterliegen.
Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Mustern und Modellen, die von Bridge&Tunnel zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum von Bridge&Tunnel und müssen mit der endgültigen Lieferung der Waren an Bridge&Tunnel zurückgegeben werden.
Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Mustern und Modellen, die von dem /der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellt werden, stehen dem/der Auftraggeber:in zu und werden ihm/ihr mit der endgültigen Lieferung der Waren zurückgegeben.

Nutzungs- und Bildrechte
Bridge&Tunnel darf Bild,- Ton- und Textmaterial über den Produktionsprozess anfertigen und diesen für eigene Zwecke unbegrenzt auf seinen Kommunikationskanälen (Website, Social Media) verwenden. Die Veröffentlichung findet nach Absprache mit dem/der Auftraggeber:in statt.
Der/die Auftraggeber:in darf die öffentlichen Dokumente zur Eigenwerbung auch mit Nennung von Bridge&Tunnel und Angabe der Bildrechte nutzen.
Die Rechte sind nicht übertragbar.
Bridge&Tunnel darf nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber die Kooperation angemessen zur Eigenwerbung nutzen.

Vertraulichkeit
Über alle Designs und Informationen, die zur Anbahnung des Auftrages ausgetauscht wurden, sowie allen Vertragsbedingungen, wird durch alle Beteiligten absolute Vertraulichkeit vereinbart.
Die Informationen dürfen insbesondere nicht für wettbewerbliche Zwecke genutzt werden.
Im Falle der Nichteinhaltung sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sind zu Ersatzleistungen aller daraus entstehenden Schäden berechtigt.

Höhere Gewalt
Keine der beteiligten Parteien haftet für eine verzögerte oder unterlassene Erfüllung einer Vertragsverpflichtung oder eine Unterbrechung/Verschiebung, die direkt oder indirekt auf höhere Gewalt oder eine andere Ursache zurückzuführen ist, die sich der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei entzieht. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss dies umgehend mitteilen und sich mit der gebotenen Sorgfalt um Abhilfe bemühen. Höhere Gewalt entbindet die betroffenen Partei nicht von der Haftung im Falle einer gleichzeitigen Fahrlässigkeit


Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland

 

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