Textilkennzeichnung
Das Wichtigste zuerst: Textilkennzeichnung ist kein nice-to-have, sondern ein MUSS. Man darf sich leider nicht aussuchen, ob Produkte gekennzeichnet werden, das gilt auch für Produkte, die nur B2B oder sogar firmenintern ausgegeben werden.
Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) regelt die Kennzeichnung von Textilprodukten in der Europäischen Union, um Transparenz für Verbraucher und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Sie verlangt, dass alle Textilprodukte, die auf dem EU-Markt verkauft werden, korrekt über ihre Materialzusammensetzung und den Inverkehrbringer informieren. Diese Kennzeichnung muss in einer für den Verbraucher verständlichen Weise erfolgen und fest am Produkt befestigt sein. Ziel der Verordnung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken, indem die Herkunft und der Inhalt von Textilien transparent gemacht werden.
Die Produkte in unserem ready-to-buy-Shop haben ein Textiletikett mit Bridge&Tunnel als Inverkehrbringer.
Produkte, die wir exklusiv aus eurem Material fertigen, bekommen ein Textiletikett mit euch als Inverkehrbringer. das Tolle: auf unseren Textiletiketten unterschreiben unsere Näherinnen exklusiv jedes Teil und heben damit noch einmal den Wert von Handarbeit und Upcycling hervor.
